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Oberlandesgericht Hamm, 34 U 208/15

Datum:
13.01.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
34. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 U 208/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0113.34U208.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 20 O 122/13
 
Tenor:

Die Berufung der Berufungskläger gegen das Urteil des Landgerichts Essen (20 O 122/13) vom 17.06.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Berufungskläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Berufungskläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 95.000,00 EUR festgesetzt.

 
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