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Oberlandesgericht Hamm, 31 W 34/16

Datum:
02.05.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
31. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
31 W 34/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0502.31W34.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 1 O 186/14
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Detmold vom 12.08.2015 abgeändert und der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich auf 85.489,29 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG).

 
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