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Oberlandesgericht Hamm, 31 U 134/16

Datum:
27.06.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
31. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
31 U 134/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0627.31U134.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 6 O 62/16
 
Tenor:

Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 31.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Essen durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, und dass auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 ZPO gegeben sind.

Die Kläger erhalten Gelegenheit, zu dem Hinweis bis zum 25.07.2016 abschließend Stellung zu nehmen; ggf. mag innerhalb der Frist mitgeteilt werden, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

 
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