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Oberlandesgericht Hamm, 30 U 14/16

Datum:
09.12.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
30. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 U 14/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:1209.30U14.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 11 O 266/14
Schlagworte:
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Aufrechnungsverbot, entscheidungsreife Forderungen, Formularmietvertrag, Mietvertrag, Treu und Glauben
Normen:
BGB § 242; BGB § 307; BGB § 308 Nr. 3
Leitsätze:

Die Beschränkung in einem (Formular-) Mietvertrag, dass der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräf-tig festgestellten (Gegen-) Forderungen aufrechnen darf, ist wirksam und auch nicht dahingehend auszulegen, dass auch entscheidungsreife (Gegen-) Forderungen von der Beschränkung ausgenommen sind.

Die Entscheidungsreife der (Gegen-) Forderung kann aber dazu führen, dass die Berufung auf die Aufrechnungsbeschränkung im Einzelfall treuwidrig ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Mietforderung und die Aufrechnungsforderung in einem untrennbaren Zusammenhang stehen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. November 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen – 11 O 266/14 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, über den vom Landgericht zuerkannten Betrag hinaus weitere 8.400,01 € nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 2.015,00 € seit dem 06.02.2013 und seit dem 06.03.2013, aus 4.176,00 € seit dem 25.09.2014 sowie aus 194,01 € seit dem 10.10.2014 an den Kläger zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

Die Gerichtskostenkosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 32 % und die Beklagte zu 68 %. Die außergerichtlichen Kosten der Parteien in dem Berufungsverfahren werden dem Kläger zu 35 % und der Beklagten zu 65 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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