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Oberlandesgericht Hamm, 2 RBs 59/16

Datum:
27.05.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 RBs 59/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0527.2RBS59.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 37 OWi – 142 Js 208/15 – 78/15
Schlagworte:
Filmvorführung, „Das Leben des Brian“, Feiertag, Karfreitag, Rechtsbeschwerde, Antrag, Zulassung
Normen:
§§ 6, 11 Feiertagsgesetz NW, 80 OWiG
Leitsätze:

Das öffentliche Zeigen des für eine Filmvorführung am Feiertag nicht zugelassenen Films „Das Leben des Brian“ an einem Karfreitag verstößt gegen das Feiertagsgesetz NW und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die in diesem Zusammenhang zu beurteilenden Rechtsfragen des Feiertagsgesetzes NW sind obergerichtlich geklärt. Die Rechtsbeschwerde gegen ein erstinstanzliches Urteil, mit dem ein derartiger Verstoß gegen das Feiertagsgesetz geahndet wird, ist nicht gem. § 80 II Nr. 1 OWiG zuzulassen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels fallen dem Betroffenen zur Last (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).

 
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