Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 26 U 18/15

Datum:
16.02.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 U 18/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0216.26U18.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 5 O 5/14
Schlagworte:
Dialysebehandlung, Dislokation der Dialysenadel, Risiko, Blutverlust, Sicherheitsaufklärung, Patient mit Einschränkungen, blind
Normen:
§§ 611, 280, 249, 253 II, 823 I, 844 I, 1922 I BGB
Leitsätze:

Bei der Dialyse von Patienten mit Einschränkungen können besondere Maßnahmen - wie beispielsweise die Fixierung des mit der Dialysenadel versehenen Arms - geboten sein, um eine lebensgefährdende Dislokation der Dialysenadel während der Behandlung zu verhindern. In diesem Fall ist der Patient auch darüber aufzuklären, dass es im seltenen Fall einer Dislokation der Dialysenadel zu einem tödlichen Blutverlust kommen kann und dieses Risiko durch eine Fixierung des Arms nahezu ausgeschlossen wird, damit der Patient im Rahmen seines Selbstbestimmungsrechts über eine Einwilligung in die Fixierung entscheiden kann.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09. Dezember 2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des LG Arnsberg abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Erbengemeinschaft nach dem am xx.xx.2011 verstorbenen Herrn H, bestehend aus

              a) der Klägerin,

              b) Herrn H3, ##### B2,

              c) Frau H2, A C1-x, ##### B2,

              d) Frau B, I-Straße, ##### B2,

ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 16.03.2013 zu zahlen;

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Erbengemeinschaft 2.748,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 16.03.2013 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank