Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 1 Vollz (Ws) 508/16

Datum:
22.12.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Vollz (Ws) 508/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:1222.1VOLLZ.WS508.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 13 StVK 35/16
Schlagworte:
Maßregelvollzug, besondere Sicherungsmaßnahmen, Feststellungsinteresse, Rechtliches Gehör
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; MRVG NRW § 21 Abs. 1
Leitsätze:

1. Die in Form einer über Wochen erfolgten Einzeleinschließung praktizierte Absonderung im Sinne des § 21 Abs. 1 MRVG NRW stellt einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar; an der mit der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme verbundenen Rehabilitation besteht ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse.

2. Es verletzt den Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sein im gerichtlichen Verfahren erfolgtes Vorbringen zu dem mit der Absonderung verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und dem sich daraus ergebenden Feststellungsinteresse in der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer keine erkennbare Berücksichtigung findet.

 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit eine Entscheidung über den Antrag des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der nach seiner am 12.08.2016 erfolgten Rückverlegung in das LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie M in F veranlassten Absonderung unterblieben ist.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Paderborn zurückverwiesen.

Dem Betroffenen wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren bewilligt. Der Antrag auf Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. M in I wird zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank