Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 1 RVs 46/16

Datum:
28.06.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 RVs 46/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0628.1RVS46.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 42 Ns 174/15
Schlagworte:
Berufungshauptverhandlung, Abwesenheit des Angeklagten, Vertretungsvollmacht, Pflichtverteidiger, Beschränkung des Rechtsmittels
Normen:
StPO §§ 329 Abs. 2, 302 Abs. 2
Leitsätze:

Der zuvor als auf Grundlage einer umfassenden Vertretungsvollmacht als Wahlverteidiger tätige Rechtsanwalt ist nach seiner Bestellung als Pflichtverteidiger infolge Wegfalls der erteilten rechtsgeschäftlichen Vollmacht mit der Niederlegung des Wahlmandats ohne ausdrückliche Ermächtigung des Angeklagten nicht befugt, mit Wirkung für diesen eine Rechtsmittelbeschränkung zu erklären.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank