Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 558/15

Datum:
27.04.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 558/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0427.15W558.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 23 T 493/15
Schlagworte:
Nichterhebung, Kosten, Teilunwirksamkeit
Normen:
§ 21 I 1 GNotKG, § 16 KostO
Leitsätze:

Die bei der Beurkundung eines teilweise unwirksamen notariellen Vertrages entstandenen Notarkosten können als Kosten unrichtigter Sachbehandlung auch dann nicht zu erheben sein, wenn die Vertragsbeteiligten von dem wirksamen Teil des Vertrages Gebrauch machen, nachdem der Notar eine Nachbesserung verweigert hat.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 27. Oktober 2015 abgeändert.

Die Notarkostenberechnung Nr. ####### vom 18. April 2013 des Notars I in C wird aufgehoben

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 876,80 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank