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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 407/16

Datum:
09.12.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 407/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:1209.15W407.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Lünen, LÜ-11619-12
Schlagworte:
Nachweis einer Vollmacht im Grundbuchverfahren
Normen:
BGB § 164, GBO § 29
Leitsätze:

Eine Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks deckt nicht eine im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages erklärte Bewilligung der Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

                 Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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