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Oberlandesgericht Hamm, 12 U 67/15

Datum:
14.10.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 67/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:1014.12U67.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 4 O 540/12
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.03.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

              Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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