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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 171/14

Datum:
08.04.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 171/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0408.11U171.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 14 O 292/12
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Oktober 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden zunächst verurteilt, als Gesamtschuldner über die im angefochtenen Urteil zuerkannten Beträge hinaus weitere 214,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2012 zu zahlen.

Insofern wird die Revision zugelassen.

Darüber hinaus werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 178,-- € sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 300,-- € und weitere vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 54,15 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2012 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 38 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 62 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 83 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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