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Oberlandesgericht Hamm, 8 WF 158/15

Datum:
30.09.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 WF 158/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0930.8WF158.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Lüdinghausen, 14 F 34/15
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin X aus Y ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren bewilligt. Die Entscheidung betr. die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Folgesache nachehelicher Unterhalt bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

 
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