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Oberlandesgericht Hamm, 34 U 201/14

Datum:
09.06.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
34. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 U 201/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0609.34U201.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 3 O 376/13
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.10.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (3 O 376/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 43.000,00 EUR festgesetzt.

 
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