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Oberlandesgericht Hamm, 32 SA 38/15

Datum:
01.09.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
32. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 SA 38/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0901.32SA38.15.00
 
Schlagworte:
Gerichtsstandbestimmung, Streitwert, Streitwertfestsetzung, willkürlicher Verweisungsbeschluss
Normen:
§§ 36 I Nr. 6, 3, 281 ZPO
Leitsätze:

Ein Verweisungsbeschluss kann objektiv willkürlich und damit unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht den Zuständigkeitsstreitwert evident falsch erfasst. Das kann der Fall sein, wenn die der Verweisung zugrunde liegende Streitwertfestsetzung von einem falschen rechtlichen Ansatz ausgeht und zu einem deutlich übersetzten Streitwert gelangt.

 
Tenor:

Die Anhörungsrüge wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

 
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