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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ws 40/15

Datum:
06.05.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 40/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0506.2WS40.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, II 5 KLs 46 Js 47/13 - 24/13
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Verteidiger Rechtsanwalt S sind über die bereits mit Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bochum – Rechtspflegerin - vom 24. November 2014 zu erstattenden Gebühren und Auslagen hinaus weitere Auslagen für die Anschaffung von zwei Festplatten in Höhe von 257,00 € (215,97 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer) zu erstatten.

Dem Verteidiger Rechtsanwalt S wird aufgegeben, die beiden Festplatten dem Gericht nach Beendigung des Mandats auszuhändigen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf 257,00 € festgesetzt.

 
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