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Oberlandesgericht Hamm, 2 U 97/14

Datum:
29.01.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 U 97/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0129.2U97.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 3 O 289/13
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.04.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 11.945,57 €.

 
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