Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 2 U 86/14

Datum:
26.01.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 U 86/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0126.2U86.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 38/13
Schlagworte:
Beweisvereitelung, Beweislastumkehr, Fahrzeugmangel
Normen:
§§ 433, 343, 437 Nr. 2; 440, 323, 346 BGB
Leitsätze:

Ist zwischen dem verkaufenden Fahrzeughändler und der kaufenden Kundin umstritten, ob ein nach Fahrzeugübergabe aufgetretener Motorschaden durch einen bereits bei der Übergabe vorliegenden technischen Defekt oder eine vom Kunden zu verantwortende Falschbetankung verursacht wurde, dreht sich die Beweislast zulasten des Händlers um, wenn er die Beweisführung des Kunden fahrlässig vereitelt. Das kann der Fall sein, wenn der Händler die für eine Beweisführung benötigten schadhaften Fahrzeugteile an den Hersteller zurücksendet und sie deswegen im Prozess nicht mehr zur Verfügung stehen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Mai 2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.000,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.03.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw O Primastar 1,9 dci Kombi.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der im vorigen Absatz bezeichneten Gegenleistung in Annahmeverzug befindet.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von den bei der Anwaltskanzlei H & T entstandenen vorgerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 837,52 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank