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Oberlandesgericht Hamm, 2 U 46/14

Datum:
19.01.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 U 46/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0119.2U46.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 4 O 254/08
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.03.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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