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Oberlandesgericht Hamm, 2 RVs 30/15

Datum:
16.06.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 RVs 30/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0616.2RVS30.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Iserlohn, 16 Ds 200 Js 1511/14 (322/14)
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch – mit Ausnahme der angeordneten Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel – mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafrichter-abteilung des Amtsgerichts Iserlohn zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.

 
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