Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 20 U 9/15

Datum:
06.02.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 9/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0206.20U9.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 2 O 155/14
Schlagworte:
Hausratversicherung, Leistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung
Normen:
VHB 2005 § 32 Nr. 1
Leitsätze:

Legt der Versicherungsnehmer dem Versicherer ein Schriftstück als "Quittung" vor, welches tatsächlich keine Quittung ist, und schildert einen erfundenen Erwerbsvorgang, so liegt darin eine arglistige Täuschung.

 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

Die Berufung wurde nach dem Hinweis zurückgenommen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank