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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 152/15

Datum:
16.07.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 152/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0716.15W152.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 23 T 892/14
Schlagworte:
Beglaubigung einer Unterschrift
Normen:
GNotKG KV Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2; KV Nr. 25100
Leitsätze:

Zu der Frage, ob die erstmalige Unterschriftsbeglaubigung unter einem vom Notar gefertigten Entwurf einer Genehmigungserklärung gebührenpflichtig ist, wenn er Notar den Entwurf im Rahmen einer als solche zu vergütenden Vollzugstätigkeit angefertigt hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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