Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 13/15

Datum:
16.04.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 13/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0416.15W13.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Beckum, 100 Lw 53/14
Schlagworte:
Gebührenerhebung für die Genehmigung eines Hofübergabevertrages
Normen:
GNotKG KV Nr. 15110 und 15112
Leitsätze:

Für das Verfahren über die Genehmigung eines Hofübergabevertrages (§ 17 Abs. 3 HöfeO) ist lediglich eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 0,5 nach GNotKG KV Nr. 15112 zu erheben.

 
Tenor:

Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.

Der Beschluss vom 10.11.2014 wird aufgehoben. Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) wird der Kostenansatz des Landwirtschaftsgerichts dahingehend abgeändert, dass die Gebühr für die Genehmigung des Hofübergabevertrags nach KV Nr. 15112 GNotKG (Geschäftswert 301.248 €) 1.231,00 € beträgt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank