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Oberlandesgericht Hamm, 12 U 59/15

Datum:
27.11.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 59/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:1127.12U59.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 8 O 153/12
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 10.02.2015 verkündete Grund- und Teilurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung im Betragsverfahren an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Beklagte zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte zu 1) darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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