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Oberlandesgericht Hamm, 11 W 83/11

Datum:
21.01.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 W 83/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0121.11W83.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 4 O 183/11
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsstellers vom 12.09.2011 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 12.08.2011 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert.

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt U aus C zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts ratenfreie Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage mit dem Antrag bewilligt, das Land zu verurteilen, an ihn 5.190,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2011 zu zahlen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren ist auf die Hälfte zu ermäßigen.

 
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