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Oberlandesgericht Hamm, 11 W 47/15

Datum:
12.06.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 W 47/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0612.11W47.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 O 495/14
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 20. April 2015 wird der Beschluss des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 07. April 2015 aufgehoben.

Die Kosten des Rechtstreits einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 2.000 € festgesetzt.

 
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