Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 9 U 210/13

Datum:
07.03.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 210/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0307.9U210.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 1 O 142/12
Schlagworte:
Grundstück, Linksabbieger, Überholer
Normen:
§ 17 StVG, §§ 10, 9 Abs. 1 S. 4 StVO
Leitsätze:

Zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge des aus einem Grundstück auf die Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmers, der unmittelbar danach nach links in eine Straße abbiegen will, und dem ihn überholenden Fahrzeugführer.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.09.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 1.602,88 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 74 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank