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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 193/13

Datum:
27.02.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 U 193/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0227.6U193.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 11 O 483/05
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, VI ZB 37/14
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 11.10.2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers vom 25.01.2014, ihm wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung gegen das am 11.10.2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich derjenigen des Wiedereinsetzungsverfahrens trägt der Kläger.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

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