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Oberlandesgericht Hamm, 4 UF 210/13

Datum:
27.10.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 210/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:1027.4UF210.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Schwerte, 3 F 248/13
 
Tenor:

Der Kindesmutter wird das Sorgerecht für den am #.#.2002 geborenen A in den Bereichen Schulangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge entzogen. Das Jugendamt wird zum Ergänzungspfleger bestellt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.

 
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