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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 366/14

Datum:
28.10.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 366/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:1028.3WS366.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 9 KLs 336 Js 690/12 (8/13)
 
Tenor:

Der Beschluss des Vorsitzenden der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld wird insoweit aufgehoben, als die akustische Besuchsüberwachung bei Besuchen der Ehefrau des Angeklagten L und seiner Schwester C sowie die Überwachung des Schriftverkehrs der vorgenannten Personen entfällt.

Es wird klargestellt, dass die übrigen Anordnungen des vorgenannten Beschlusses einschließlich der optischen Besuchsüberwachung auf-rechterhalten bleiben.

Insoweit wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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