Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 RVs 75/14

Datum:
07.10.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 RVs 75/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:1007.3RVS75.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 5 Ns 71 Js 228/10 (36/14)
Schlagworte:
Haftbefehl Aufhebung Revisionsgericht
Normen:
StPO § 120 Abs. 1 Satz 1; § 126 Abs. 3; § 349 Abs. 4; § 354 Abs. 2 Satz 1
Leitsätze:

Das Revisionsgericht kann den gegen den Angeklagten ergangenen Haftbefehl gem. § 126 Abs. 3 StPO aufheben, wenn die (Teil-) Aufhebung des gegen ihn ergangenen Strafurteils dazu führt, dass voraussichtlich die gesamte gegen ihn erkannte Strafe im Wege der Anrechnung der Untersuchungshaft erledigt sein würde, bevor eine erneute Sachentscheidung nach Zurückverweisung der Sache an den Tatrichter ergeht.

 
Tenor:

a)      mit den zugrunde liegenden Feststellungen bezüglich der Taten zu Ziffer 1, 2, 3, 6, 11, 12, 13, 15 und 16 sowie

b)      im Rechtsfolgenausspruch insgesamt mit den insoweit zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 35 36 37 38
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank