Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 RVs 55/14

Datum:
26.08.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 RVs 55/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0826.3RVS55.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 011 Ns 401 Js 2531/12 (6/14)
Schlagworte:
fahrlässige Tötung, Straßenverkehr, Bewährung, besondere Umstände, Verteidigung der Rechtsordnung
Normen:
StGB § 222, 315 c, 56 Abs. 2, 56 Abs. 3
Leitsätze:

Im Hinblick auf die herausragend schweren Folgen für den Getöteten und seine nahen Angehörigen (Frau und drei Kinder), die das Maß der absoluten Fahruntüchtigkeit weit übersteigende Alkoholisierung des Angeklagten sowie die festgestellte aggressive Fahrweise in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat ist trotz zahlreicher mildernder Umstände die Wertung des Landgerichtes, besondere Umstände gemäß § 56 Abs. 2 StGB bestünden nicht, vielmehr gebiete die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, § 56 Abs. 3 StGB, zutreffend.

 
Tenor:

Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Dem Angeklagten werden die Kosten des Rechtsmittels sowie die der Nebenklägerin dadurch erwachsenen notwendigen Auslagen auferlegt (§ 473 Abs. 1 S. 1, 2 StPO).

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank