Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 2 U 20/14

Datum:
02.06.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 U 20/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0602.2U20.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 8 O 135/13
Schlagworte:
"lt. Vorbesitzer", Nachlackierung, Gebrauchtwagenverkauf
Normen:
§§: 434 BGB
Leitsätze:

Angaben in einem Bestellformular, die mit Einschränkungen wie "lt. Vorbesitzer" versehen sind, stellen i.d.R. lediglich Wissensmitteilungen des Verkäufers und keine Beschaffenheitsvereinbarungen der Parteien im Sinne von § 434 I 1 BGB dar. Fachgerechte Nachlackierungen stellen bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel im Sinne von § 434 I 2 Nr. 2 BGB dar.

Zusatz: Nach dem erteilten Hinweis hat der Senat die Berufung mit Beschluss vom 02.06.2014 gemäß § 522 II ZPO zurückgewiesen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.01.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 18.250,00 €.

 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank