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Oberlandesgericht Hamm, 2 RVs 28/14

Datum:
14.08.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 RVs 28/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0814.2RVS28.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Altena, 12 Cs - 674 Js 163/13 - 101/13
Schlagworte:
Beleidigung, Meinungsfreiheit, ehrverletzende Äußerung, Behördenvertreter
Normen:
StGB §§ 185, 193; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
Leitsätze:

Beleidigung zur grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit bei ehrverletzenden Äußerungen gegenüber Behördenvertretern.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.

 
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