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Oberlandesgericht Hamm, 28 U 105/13

Datum:
27.05.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 U 105/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0527.28U105.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 470/12
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Anerkenntnis- und Schlussurteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 02.05.2013 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 15.000€ festgesetzt.

 
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