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Oberlandesgericht Hamm, 26 U 83/13

Datum:
12.09.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 U 83/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0912.26U83.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 5 O 63/11
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.04.2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 86.200,70 EUR festgesetzt.

 
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