Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 20 W 35/14

Datum:
26.11.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 W 35/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:1126.20W35.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 3 O 382/13
Schlagworte:
Erwerbsunfähigkeits- und BU-Versicherung: Fälligkeit der Leistungen, Verjährungsbeginn, Verjährung des "Stammrechts"
Normen:
§§ 194, 195, 199 BGB, 14 VVG
Leitsätze:
Lehnt der Versicherer Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab, so werden Ansprüche des Versicherungsnehmers grundsätzlich fällig. Die Verjährung solcher Ansprüche erfasst nicht nur die bis dahin fällig gewordenen Ansprüche, sondern auch alle zukünftigen Ansprüche aus diesem vom Versicherungsnehmer geltend gemachten Versicherungsfall (Verjährung des „Stammrechts“).
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 27.08.2014 wird zurückgewiesen.

Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert beträgt bis zu 5.000,00 Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank