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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 13/14

Datum:
09.07.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 13/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0709.20U13.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 4 O 280/13
Schlagworte:
Kfz-Kaskoversicherung, Auflieger einer Zugmaschine ist "gezogenes Fahrzeug", kein Versicherungsschutz bei Beschädigung der Zugmaschine
Normen:
§§ Nr. A.2.3.2 AKB 2008
Leitsätze:
1. Der Auflieger einer Zugmaschine ist ein "gezogenes Fahrzeug" i.S. von A.2.3.2 AKB.

2. Löst sich der Auflieger einer Zugmaschine, kippt zur Seite und beschädigt die ziehende Zugmaschine, so besteht nach A.2.3.2 AKB kein Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.11.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil sowie der Zurückweisungsbeschluss sind vorläufig vollstreckbar.

 
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