Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 1 Ws 579/13

Datum:
09.01.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ws 579/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0109.1WS579.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 33 Qs 6/11
Schlagworte:
mangelhafte Nichtabhilfeentscheidung, Rückgabe durch das Beschwerdegericht
Normen:
StPO §§ 308, 309, 310
Leitsätze:

In Ausnahmefällen kann die Sache durch das Beschwerdegericht an das Vordergericht zurückgegeben werden, wenn mit der Beschwerde erhebliches neues Vorbringen verbunden worden ist, das einer Klärung bedarf, und welches vom Vordergericht - jedenfalls für das Beschwerdegericht erkennbar (etwa mangels hinreichender Begründung) - nicht hinreichend berücksichtigt worden ist.

 
Tenor:

Die Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts Dortmund vom 07.11.2013 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Abhilfeentscheidung an die 33. Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückgegeben.

 
123456789101112131415161718192021222324
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank