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Oberlandesgericht Hamm, 1 Ws 114/14

Datum:
25.03.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ws 114/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0325.1WS114.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 34 KLs 305 Js 1808 (34/14)
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass dem Angeschuldigten aus Art. 6 Abs. 3e EMRK der Anspruch zusteht, im vorliegenden Strafverfahren auf Kosten der Staatskasse für Gespräche mit seinem Wahlverteidiger Rechtsanwalt Dr. H einen Dolmetscher für die arabische Sprache hinzuzuziehen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Angeschuldigten in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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