Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 1 Vollz(Ws) 475/14

Datum:
04.11.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Vollz(Ws) 475/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:1104.1VOLLZ.WS475.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 62 StVK 19/14
 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss sowie die Entschließung der Einweisungskommission der JVA Hagen vom 5. März 2014 werden aufgehoben. Die Vollzugsbehörde wird verpflichtet, den Beschwerdeführer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Betroffenen zur Last, jedoch wird die Beschwerdegebühr um die Hälfte ermäßigt. Die Hälfte der notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Staatskasse zu tragen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank