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Oberlandesgericht Hamm, 1 UF 179/13

Datum:
23.01.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 UF 179/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0123.1UF179.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bielefeld, 34 F 708/13
 
Tenor:

1.       Es wird festgestellt, dass sich das Verfahren erledigt hat, nachdem der Betroffene inzwischen jedenfalls das 18. Lebensjahr erreicht hat.

2.       Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3.       Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

 
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