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Oberlandesgericht Hamm, 17 U 185/12

Datum:
30.06.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 U 185/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0630.17U185.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 335/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.632,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.09.2008 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe der folgenden Wartungs- und Bedienungsunterlagen betreffend die von dem Kläger installierte Heizung in dem Wohnhaus der Beklagten H-Straße, ##### G: Bericht über die Inbetriebnahme der Heizung und den hydraulischen Abgleich, Angaben zur Erstinbetriebnahme und Daten, Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals, Wartungsanleitung für den Speicher sowie Beschreibung des Zusammenspiels der unterschiedlichen Komponenten der Heizungsanlage.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 84 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 16 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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