Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 92/14

Datum:
22.07.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 92/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0722.15W92.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kamen, 8 VI 614/13
Schlagworte:
Auslegung als Erbverzicht
Normen:
BGB § 133, BGB § 2346
Leitsätze:

Die Vereinbarung in einem notariellen Vertrag, nach der ein Beteiligter mit der Zahlung eines Betrages "unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden sei", kann als Erbverzicht dieses Beteiligten auszulegen sein.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1) vom 28.11.2013 auf Erteilung eines Erbscheins, der ihn als  Alleinerben ausweist, erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten für die Beschwerdeinstanz findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank