Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 305/14

Datum:
03.09.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 305/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0903.15W305.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 11 VI 947/12
Schlagworte:
Beschwerderecht bei Erbrecht des Fiskus
Normen:
FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1964
Leitsätze:

Hebt das Nachlassgericht einen Feststellungsbeschuss zum Erbrecht des Fiskus auf und zieht es den dem Fiskus erteilten Erbschein ein, steht möglichen Erben kein Beschwerderecht zu, weil sie durch diese Entscheidungen des Nachlassgerichtes nicht unmittelbar in ihren Rechten beeinträchtigt werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligte zu 2) hat die dem Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Wert für das erstinstanzliche Verfahren und für das Beschwerdeverfahren werden jeweils auf 16.000 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank