Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 127/14

Datum:
01.08.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 127/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0801.15W127.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 67 a II 13/11
Schlagworte:
Vorlage der aufgebotenen Urkunde im Beschwerdeverfahren
Normen:
FamFG § 477
Leitsätze:

Mit der Vorlage einer aufgebotenen Urkunde im Beschwerdeverfahren erledigt sich das Aufgebotsverfahren, wenn der Vorlegende die Anmeldefrist unverschuldet versäumt hat, so dass ihm insoweit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.

 
Tenor:

Der Beteiligten zu 1) wird Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung ihrer Rechte im Aufgebotsverfahren bewilligt. Der angefochtene Ausschließungsbeschluss wird aufgehoben, soweit die Grundschuldbriefe zu den Grundschulden der ldf. Nrn.. 23 und 24 betroffen sind. In demselben Umfang wird der Antrag der Beteiligten zu 2) zurückgewiesen.

Die öffentliche Zustellung dieses Beschlusses wird angeordnet.

Die Beteiligte zu 2) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 102.258,38 €            festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank