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Oberlandesgericht Hamm, 12 WF 273/14

Datum:
30.12.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 WF 273/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:1230.12WF273.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 114 F 1252/14
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird die Kostenentscheidung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht – Dortmund vom 29.10.2014 (114 F 1252/14) wie folgt abgeändert:

Die Gerichtskosten des Verfahrens werden dem Antragsteller, der Kindesmutter und der Antragsgegnerin zu je einem Drittel auferlegt; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
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