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Oberlandesgericht Hamm, 12 WF 141/14

Datum:
08.07.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 WF 141/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0708.12WF141.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kamen, 5a F 296/13
 
Tenor:

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts ‑ Familiengericht ‑ Kamen vom 19.05.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Ablehnungsgesuch der Antragsgegnerin vom 18.12.2013 als unzulässig zurückgewiesen wird.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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