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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 80/13

Datum:
14.11.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 80/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:1114.11U80.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 25 O 332/11
Schlagworte:
Entschädigungshöhe für konventionswidrig vollzogene Sicherungsverwahrung; Anrechnung einer im Verfahren gem. Art. 34 EMRK erhaltenen Entschädigung.
Normen:
EMRK Art. 5, 34 und 41; StrEG § 7 Abs. 3; BGB §§ 421, 422, 423
Leitsätze:

1.

Für eine konventionswidrige vollzogene Sicherungsverwahrung beträgt die gem. Art. 5 Abs. 5 EMRK zu gewährende angemessene Entschädigung regelmäßig rund 500 € pro Monat. Die Regelung in § 7 Abs. 3 StrEG ist nicht entsprechend anwendbar.

2.

Eine zur Erledigung eines wegen der konventionswidrig vollzogenen Sicherungsverwahrung gem. Art. 34 EMRK beim EGMR anhängig gewesenen Individualbeschwerdeverfahrens vom Bund gezahlte Entschädigung ist auf die vom Land gem. Art. 5 Abs. 5 EMRK geschuldete Entschädigung anzurechnen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.06.2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert.

Das beklagte Land bleibt verurteilt, an den Kläger 16.665,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des beklagten Landes wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 34 % und das beklagte Land zu 66 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 62 % und das beklagte Land zu 38 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger und das beklagte Land dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll- streckenden Betrages leistet.

 
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