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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 10/14

Datum:
22.08.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 10/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0822.11U10.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 4 O 250/12
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.12.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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